Gesetzliche Bestimmungen für Warnwesten

EN 471 ist die europäische Standardnorm für deutlich sichtbare Warnkleidung mit den 3 Klassen, die sich aus den Mindestflächen an fluoreszierendem und reflektierendem Material ergeben. Klasse 3 wird für Feuerwehren und Rettungsbehörden benötigt! Klasse 2 ist für den beruflichen und privaten Gebrauch, Klasse 1 darf nur für den privaten Einsatz angewendet werden.
Vorschrift für LKW-Fahrer und PKW Besitzer in Deutschland von gewerblich genutzten Fahrzeugen ist eine Warnweste nach EN 471 Klasse 2, wenn der Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält. Diese Westen werden bei Pannen/Unfall oder auch als Sicherheitskleidung für Fahrrad- und Motorradfahrer im öffentlichen Strassenverkehr zusätzlich genutzt. Reflektierende Kleidung erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr. Früher sehen und gesehen werden, viele Unfälle ereignen sich nach einer Panne, wenn die Aussteigenden zu spät von den nachfolgenden Fahrern gesehen werden. Deshalb ist es empfehlenswert auch in einem privaten Pkw eine Warnweste mitzuführen.
Seit dem 01. April 2004 ist eine Warnweste bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften in Italien Pflicht. Die Warnweste darf gelb, rot oder orange sein und muss mit dem europäischen Kontroll-Zeichen EN 471 versehen sein.  Wer ohne Warnweste erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindesten 33,60 € rechnen. In Spanien sind die Sicherheitswesten ab 24. Juli 2004 vorgeschrieben. Hier gibt es sogar Busgelder in Höhe von 91,00 € . Weiterhin Pflicht ist die Warnweste in Finnland, Portugal und Ungarn (Ungarn nur gelbe Westen, Busgeld 130 €) für alle PKW's sowie in Tschechien für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Es ist anzunehmen, daß in diesem  Jahr etliche EU-Nachbarländer ebenfalls die Pflicht zum Mitführen einer Warnweste nach  EN 471 einführen werden. In Österreich ist dies ab 01.07.2005 Pflicht. Die Fachleute sind sich einig, daß diese Pflicht bald in der gesamten EU gelten wird, zahlreiche Veröffentlichungen z. B: in Spiegel-online wiesen bereits darauf hin. Das Bundesverkehrsministerium ist gegenwärtig noch bei der Prüfung.
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